[ Auszug: Hat der Erblasser die Armen ohne nähere Bestimmung bedacht, so ist im
Zweifel anzunehmen, dass die öffentliche Armenkasse der Gemeinde, in deren
Bezirk er sei ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]